Onboarding

Auftragsverarbeitung

Diese Seite erklärt, wofür ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns nötig ist und wofür nicht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

Kein AVV nötig für Bewerberdaten

Die Angaben Ihrer künftigen Mitarbeitenden erreichen uns nie. Sie werden im Browser verschlüsselt und gelangen ausschließlich zu Ihnen. Wir verarbeiten sie nicht — auch nicht flüchtig, auch nicht verschlüsselt.

Damit liegt für diese Daten keine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor. Genau das ist der Punkt dieses Produkts.

AVV nötig für Ihre Firmendaten

Für die Vertragsabwicklung verarbeiten wir Ihre Kunden- und Rechnungsdaten. Dafür schließen wir auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Fordern Sie ihn unter [E-Mail-Adresse] an — Sie erhalten ihn unterschriftsreif.

Unsere Unterauftragnehmer

Für Betrieb und Abrechnung setzen wir folgende Dienste ein:

DienstZweckOrt
Vercel Inc.Hosting und Auslieferung der WebseitenUSA / EU
Stripe Payments Europe, Ltd.Zahlungsabwicklung, Kundenstammdaten, RechnungsstellungIrland / USA

Keiner dieser Dienste erhält Zugang zu Bewerberdaten, weil diese unsere Systeme nicht durchlaufen.

Was Sie Ihrer Aufsichtsbehörde vorlegen können