Auftragsverarbeitung
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Die Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter. Vor dem Livegang müssen sie durch die echten Daten ersetzt und die Texte anwaltlich geprüft werden. Sie finden die Werte in sales-page/src/legal.ts.
Diese Seite erklärt, wofür ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns nötig ist und wofür nicht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt
Kein AVV nötig für Bewerberdaten
Die Angaben Ihrer künftigen Mitarbeitenden erreichen uns nie. Sie werden im Browser verschlüsselt und gelangen ausschließlich zu Ihnen. Wir verarbeiten sie nicht — auch nicht flüchtig, auch nicht verschlüsselt.
Damit liegt für diese Daten keine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor. Genau das ist der Punkt dieses Produkts.
AVV nötig für Ihre Firmendaten
Für die Vertragsabwicklung verarbeiten wir Ihre Kunden- und Rechnungsdaten. Dafür schließen wir auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Fordern Sie ihn unter [E-Mail-Adresse] an — Sie erhalten ihn unterschriftsreif.
Unsere Unterauftragnehmer
Für Betrieb und Abrechnung setzen wir folgende Dienste ein:
| Dienst | Zweck | Ort |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | Hosting und Auslieferung der Webseiten | USA / EU |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung, Kundenstammdaten, Rechnungsstellung | Irland / USA |
Keiner dieser Dienste erhält Zugang zu Bewerberdaten, weil diese unsere Systeme nicht durchlaufen.
Was Sie Ihrer Aufsichtsbehörde vorlegen können
- Die Bewerberdaten werden clientseitig Ende-zu-Ende verschlüsselt.
- Der private Schlüssel liegt ausschließlich bei Ihnen; der Anbieter besitzt ihn nicht.
- Beim Anbieter existiert keine Datenbank mit personenbezogenen Bewerberdaten.
- Verfahren: ECDH auf der Kurve P-256, Schlüsselableitung über HKDF-SHA-256, Verschlüsselung mit AES-256-GCM.