Einstellungsbogen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Einstellungsbogen.de. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Anbieter ist PODSchu, Nikita Aurelian Schulz, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"). Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Erklärung wird im Bestellvorgang gesondert abgefragt und ist Bestandteil des Vertrags.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt eine Webanwendung bereit, mit der künftige Mitarbeitende des Kunden einen Personalfragebogen ausfüllen. Die Angaben werden im Browser der ausfüllenden Person verschlüsselt und als PDF-Anhang an den Kunden übergeben. Der Anbieter speichert diese Angaben nicht — auch nicht verschlüsselt und auch nicht vorübergehend.

(2) Auf den Servern des Anbieters liegen ausschließlich die Kundenkennung, der öffentliche Schlüssel des Kunden, sein Tarif, seine Gestaltungsangaben und die Zieladresse der Personalabteilung.

(3) Der Anbieter liefert das JavaScript aus, das die Verschlüsselung ausführt. Ein kompromittierter Server könnte damit verändertes Programm ausliefern. Der Anbieter sichert deshalb nicht zu, dass ein Mitlesen technisch unmöglich sei, sondern trifft die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Vorkehrungen dagegen.

(4) Der Leistungsumfang der Tarife ergibt sich aus der Beschreibung auf der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Stufen ab „Basic" enthalten denselben Funktionsumfang und unterscheiden sich allein in der Betriebsgröße, für die sie gelten (§ 4 Abs. 2). Die Stufe „Light" enthält kein eigenes Logo und keine eigene Farbgebung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung annimmt oder den Zugang bereitstellt. Die Abwicklung der Bestellung und der Zahlung erfolgt über Stripe.

(3) Kostenlose Einrichtung. Der Anbieter ermöglicht es, einen Personalfragebogen ohne Entgelt einzurichten. In diesem Zustand kann der Kunde seine Fragebogen-Seite ansehen und den Personalfragebogen vollständig durchgehen; er kann darüber keine ausgefüllten Fragebögen entgegennehmen, weil der dafür nötige Schlüssel nicht veröffentlicht wird. Ein entgeltlicher Vertrag kommt dadurch nicht zustande.

(4) Wird innerhalb von 14 Tagen nach der kostenlosen Einrichtung kein Tarif gebucht, löscht der Anbieter die Einrichtung. Die gewählte Adresse wird dabei wieder frei und kann anschließend von Dritten belegt werden; ein Anspruch auf ihre Wiederzuteilung besteht nicht. Der Anbieter weist vorher zweimal per E-Mail auf den bevorstehenden Ablauf hin. Personenbezogene Daten künftiger Mitarbeitender sind davon nicht betroffen, da in diesem Zustand keine erhoben werden können.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Betrag, den der Zahlungsdienstleister im Bestellvorgang ausweist.

(2) Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten des Kunden. Maßgeblich ist die Zahl bei Vertragsschluss. Sie wird im Bestellvorgang abgefragt und ist Bestandteil des Vertrags. Steigt sie dauerhaft über die Grenze der gebuchten Stufe, wechselt der Kunde auf die nächsthöhere Stufe.

(3) Der Anbieter überprüft die Angabe nach Absatz 2 nicht. Sie bleibt gleichwohl verbindlich.

(4) Das Entgelt ist im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode fällig — bei monatlicher Zahlweise monatlich, bei jährlicher Zahlweise jährlich.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung nach erfolgloser Zahlungserinnerung auszusetzen und den Vertrag zu beenden. Die Wirkungen entsprechen denen einer Kündigung nach § 6.

§ 5 Erstattung in den ersten 30 Tagen

(1) Der Anbieter erstattet den vollen gezahlten Betrag, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss in Textform darum bittet. Eine Begründung ist nicht erforderlich, und es findet keine Prüfung statt.

(2) Diese Zusage ist eine freiwillige Leistung des Anbieters. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht (§ 1 Abs. 2).

(3) Mit der Erstattung endet der Vertrag. Bereits erzeugte Personalfragebögen bleiben für den Kunden lesbar (§ 6 Abs. 2).

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Der Kunde kündigt selbst über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters; eine Mitteilung an den Anbieter genügt ebenfalls.

(2) Mit dem Ende des Vertrags entfällt allein die Möglichkeit, neue Personalfragebögen einzureichen. Bereits erzeugte Fragebögen bleiben dauerhaft lesbar: Zum Entschlüsseln werden nur die Schlüsseldatei des Kunden und die PDF-Datei benötigt, nicht die Server des Anbieters.

(3) Bucht der Kunde später erneut, wird sein bisheriger Zugang mit demselben Schlüssel und derselben Adresse fortgeführt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden, Schlüsselverwahrung

(1) Beim Einrichten erzeugt der Browser des Kunden ein Schlüsselpaar. Der private Schlüssel wird als Datei heruntergeladen und verlässt den Rechner des Kunden nie. Der Anbieter kennt ihn nicht und kann ihn nicht wiederherstellen.

(2) Der Kunde ist für die Verwahrung dieser Datei allein verantwortlich. Geht sie verloren, sind alle damit verschlüsselten Personalfragebögen dauerhaft und unwiederbringlich unlesbar. Das ist eine Eigenschaft des Verfahrens und kein Mangel. Hinweise zur Verwahrung stehen unter Schlüsseldatei.

(3) Wird nach einem Verlust ein neues Schlüsselpaar erzeugt, werden dadurch alle zuvor erzeugten, noch nicht entschlüsselten Fragebögen unlesbar. Der Kunde bestätigt diesen Vorgang gesondert.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse aktuell und ihm zugänglich ist. Über sie läuft die Wiederherstellung des Zugangs.

(5) Der Kunde ist gegenüber den ausfüllenden Personen datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er entscheidet, welche Angaben er erhebt.

§ 7a Inhalte des Kunden, Sperrung

(1) Der Kunde stellt drei Angaben bereit, die der Anbieter unter seiner Domain öffentlich ausliefert: die gewählte Fragebogen-Adresse, den angezeigten Firmennamen und — je nach Tarif — ein Logo. Für diese Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Er sichert zu, dass sie keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen Strafgesetze verstoßen, insbesondere nicht gegen §§ 86, 86a, 130 StGB.

(2) Der Anbieter prüft die Inhalte nicht vorab. Erlangt er Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt, sperrt er die betroffene Fragebogen-Adresse unverzüglich. Die Sperrung entfernt Firmenname und Logo und schaltet das Formular ab; sie kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

(3) Die Sperrung lässt bereits eingegangene Personalfragebögen unberührt. Die Schlüssel des Kunden bleiben bestehen, das Entschlüsseln funktioniert weiter. Betroffen sind Daten seiner Beschäftigten, für die er eine eigene Aufbewahrungspflicht trifft.

(4) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall fristlos kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden anteilig erstattet, soweit die Sperrung nicht auf einem schuldhaften Verstoß des Kunden beruht.

(5) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt der Anbieter unter der im Impressum genannten Adresse entgegen.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten und Störungen beim Hosting-Dienstleister können zu Unterbrechungen führen.

(2) Eine Unterbrechung hindert nicht am Lesen bereits erzeugter Fragebögen: Das Entschlüsseln funktioniert ohne Verbindung zum Anbieter.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das vom Kunden in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlte Entgelt.

(3) Für den Verlust der Schlüsseldatei und die daraus folgende Unlesbarkeit von Personalfragebögen haftet der Anbieter nicht (§ 7 Abs. 2).

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

Wie der Anbieter mit den Daten des Kunden umgeht, steht in der Datenschutzerklärung. Ob und wofür ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist, erklärt die Seite Auftragsverarbeitung; er wird auf Anforderung geschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(5) Fragen zu diesen Bedingungen: …